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   BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79   

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BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 (https://dejure.org/1982,845)
BAG, Entscheidung vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 (https://dejure.org/1982,845)
BAG, Entscheidung vom 01. September 1982 - 4 AZR 951/79 (https://dejure.org/1982,845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages durch Auslegung des Arbeitsvertrages - Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips für den Arbeitnehmer - Tarifliche Eingruppierung eines Schulhausmeisters - Formerfordernis einer Ausschlussfrist - Geltung einheitlichen Rechts für Arbeitnehmer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 358
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAG Urteil vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Deshalb ist hier entsprechend der herkömmlichen Auffassung der Kläger als Angestellter anzusehen, wenn er überwiegend geistig-gedankliche Arbeit zu leisten hat, während demgegenüber die Tätigkeit als Arbeiter überwiegend in körperlich-mechanischer Arbeitsleistung besteht (BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Die allgemeinen Fallgruppen sind jedoch darauf zugeschnitten, daß die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers ihrer Art und ihrer behördlichen Zuordnung nach zum eigentlichen Verwaltungsbereich gehört (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem Sachverhalt, den der Senat in seinem Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 - (AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT) zu entscheiden hatte.

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Deshalb ist hier entsprechend der herkömmlichen Auffassung der Kläger als Angestellter anzusehen, wenn er überwiegend geistig-gedankliche Arbeit zu leisten hat, während demgegenüber die Tätigkeit als Arbeiter überwiegend in körperlich-mechanischer Arbeitsleistung besteht (BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Dabei sind als geistige und damit als Angestelltentätigkeiten auch solche anzusehen, bei denen leitende und beaufsichtigende Funktionen von nicht ganz untergeordneter Bedeutung wahrgenommen werden (vgl. BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Deshalb ist dieser Arbeitsvertrag insoweit vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig auszulegen (BAG 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung m. w. N.).

    Im öffentlichen Dienst soll für alle Arbeitnehmer nach dem Zweck der Arbeitsverträge grundsätzlich einheitliches Recht gelten (BAG 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Daher ist entscheidend, wie die Tätigkeit des Klägers als Schulhausmeister nach der Verkehrsanschauung, d. h. nach der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise bewertet wird (BAG Urteil vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB).

    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAG Urteil vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Deshalb ist hier entsprechend der herkömmlichen Auffassung der Kläger als Angestellter anzusehen, wenn er überwiegend geistig-gedankliche Arbeit zu leisten hat, während demgegenüber die Tätigkeit als Arbeiter überwiegend in körperlich-mechanischer Arbeitsleistung besteht (BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 4 AZR 566/73 -, AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    Dabei sind als geistige und damit als Angestelltentätigkeiten auch solche anzusehen, bei denen leitende und beaufsichtigende Funktionen von nicht ganz untergeordneter Bedeutung wahrgenommen werden (vgl. BAG 32, 364, 367 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Hierbei ist unter Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit zu verstehen (BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 497/77 -, AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Dies hinderte den Senat nicht daran, selbst die vom Kläger zu erbringenden Arbeitsvorgänge festzulegen und rechtlich zu bewerten (BAG 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Kann allerdings die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden, sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT - vgl. das Urteil des Senats vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79-, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    VII BAT (VkA) - auch der Fallgruppe 1 a, wie sich aus einer vergleichenden Betrachtung mit der Fallgruppe 1 c ergibt - heben sich insoweit - anders als nach der bis 1. Dezember 1975 geltenden Rechtslage (vgl. hierzu BAG Urteile vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 789/79 - und 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 -, AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT) - durch das Erfordernis gründlicher Fachkenntnisse aus den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr.
  • BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 497/77

    Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit - Selbständige Erstellung der

    Auszug aus BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79
    Hierbei ist unter Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit zu verstehen (BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 497/77 -, AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 789/79
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 12.07.1972 - 1 AZR 445/71

    Ausschlußfrist

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

  • BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72

    Günstigkeitsprinzip - Eingruppierung - Vergütung - Besoldung - Staatliche Bindung

  • BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54

    Gruppe von Angestellten - Gruppe von Arbeitern - Zuordnung eines Arbeitnehmers -

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Vielmehr geben die Arbeitsvertragsparteien durch die Bezeichnung der Vergütungsgruppe nur zu erkennen, welche Eingruppierung sie im Einzelfall für zutreffend halten (vgl. zB BAG 1. September 1982 - 4 AZR 951/79 - BAGE 39, 358, 371).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes dem Arbeitnehmer im Wege des Normenvollzuges das gewähren will, was diesem tarifvertraglich zusteht (BAG Urteil vom 1. September 1982 - 4 AZR 951/79 - AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 ff.; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Mai 1997, § 22 Anm. 73 ff. und 205 ff.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Mai 1997, § 22 Rz 15 ff.).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 525/84

    Anforderungen an die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung gemäß § 47

    Der Versicherungspflicht für Angestellte unterliegen insbesondere diejenigen Arbeitnehmer, die in § 3 AVG und in dem Berufsgruppenverzeichnis (Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung vom 8. März 1924, RGBl I S. 274 i.d.F. der Verordnungen vom 4.2. und 15.07.1927, RGBl I S. 58 und 222) aufgeführt sind (vgl. BAGE 39, 358 = AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Da die Kardiotechniker dort nicht genannt sind, ist entscheidend, wie diese Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung, d.h. nach der Auffassung der im konkreten Fall beteiligten Berufskreise, bewertet wird (BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAGE 39, 358 = AP, aa0).

    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist dabei die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (BAGE 35, 239 = AP, aa0; BAGE 39, 358 = AP, aa0).

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